gemäss §103 KBGB sittenwidrig sei, indem dem Bewurcherten den Anspruch auf Rückzahlung ... die Aufrechterhaltung der nur fur eine gewisse Zeit gesperrten Rückforderungsmöglichkeit ... KOGH betont die Wirtschaftslage der Parteien für die Vorraussetzung der Sittenwidrigkeit.
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